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  • Satzung des Vereins „HORIZONTE – Bildungsprojekte Deutschland-Brasilien“

    Amtsgericht Mannheim VR 700476


    1. Name und Sitz
    1.1. Der Verein trägt den Namen “HORIZONTE – Bildungsprojekte Deutschland-Brasilien”.
    1.2. Der Verein hat seinen Sitz in Mannheim und soll deshalb in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Mannheim eingetragen und nach der Eintragung die Zusatzbezeichnung „e.V.“ erhalten.

    2. Zweck
    2.1. Der Verein entwickelt und unterstützt Schul- und Bildungsprojekte in sozial schwachen Gebieten Brasiliens, insbesondere im Nordosten des Landes. Der Verein arbeitet dabei mit regionalen und lokalen öffentlichen Stellen, Behörden, bürgerschaftlichen Einrichtungen und Sozial-Initiativen in Brasilien zusammen. Er ist bestrebt, diese Projekte für den Dialog und das Verständnis zwischen Deutschland und Brasilien nutzbar zu machen. Der Verein ist parteipolitisch, weltanschaulich oder religiös nicht gebunden.
    2.2. Besondere Anliegen sind dem Verein in seinen sozialen und pädagogischen Projekten interdisziplinäre Grundlegung, Umsetzung von guter und innovativer Praxis und die Einbeziehung von Erfahrungen im Austausch zwischen Brasilien und Deutschland wie auch Europa.
    2.3. Der Verein ist bestrebt, insbesondere Projekte zu fördern, die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihres sozialen, kulturellen, ökologischen, politischen Umfeldes eine optimale Persönlichkeits-Entwicklung und Berufsausbildung ermöglichen.
    2.4. Der Verein ist dem Partner-Verein „RecifEscola“ mit Sitz in Zürich und dem gleich lautenden Verein mit Sitz in Recife/Brasilien und deren Projekten verbunden.

    3. Gemeinnützigkeit
    3.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
    3.2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
    3.3. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener und den Vereinszwecken dienender Auslagen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    4. Mitgliedschaft
    4.1. Mitglied des Vereins „HORIZONTE - Bildungsprojekte Deutschland-Brasilien“ kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Vereinszwecke unterstützt. Sie hat dafür eine schriftliche Beitrittserklärung abzugeben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
    4.2. Die Mitgliedschaft endet mit schriftlich erklärtem Austritt oder durch Ausschluss.
    4.3. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich.
    4.4. Ein Mitglied kann vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn dieses den Interessen des Vereins zuwiderhandelt. Gegen einen Ausschluss kann die betroffene Person innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme des Vorstandsentscheids bei der nächsten jährlichen Mitgliederversammlung Beschwerde einlegen, die dann abschließend entscheidet.
    4.5. Die Mitgliedsbeiträge werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitglieder-Versammlung beschlossen.

    5. Finanzielles
    5.1. Die Mittel zur Erreichung der Vereinszwecke ergeben sich aus den Mitgliederbeiträgen, aus Spenden und öffentlichen Zuschüssen.
    5.2. Bei allen Ausgaben für Projekte und Investitionen wird eine angemessene, möglichst gleich hohe Beteiligung der brasilianischen Seite (Behörden, Spender, Zuschuss-Geber) angestrebt.
    5.3. Für die Schulden des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen.
    5.4. Das Rechnungsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein.

    6. Vereinsorgane
    Die Organe des Vereins sind:
    a. Die Mitgliederversammlung
    b. Der Vorstand
    c. Die Kontrollstelle

    7. Jährliche Mitgliederversammlung
    7.1. Es ist alljährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn dies ein Drittel der Mitglieder fordert oder der Vorstand es für sachdienlich ansieht. Die Ladung erfolgt schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung. Die Absendung der Einladung muss 20 Tage vor der Versammlung erfolgen.
    7.2. Die Mitgliederversammlung kann sich mit allen Angelegenheiten des Vereins befassen. Sie beschließt insbesondere über:
    a. Wahl der Vorstandsmitglieder und der Kontrollstelle
    b. Wahl des Präsidenten aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder
    c. Genehmigung des Jahresberichts des Präsidenten
    d. Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstands
    e. Genehmigung der Jahresplanung
    f. Beschlussfassung über satzungsmäßige und ihr vom Vorstand zugewiesene Geschäfte
    g. Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern, soweit nicht der Vorstand zuständig ist
    h. Änderung der Satzung
    7.3 Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung müssen mindestens 30 Tage vor der jährlichen Mitgliederversammlung beim Präsidenten eingehen.
    7.4. Spenderinnen und Spender werden zur jährlichen Mitgliederversammlung eingeladen. Sie haben ein Mitspracherecht, verfügen aber über kein Stimmrecht.
    7.5. Durchführung
    Die jährliche Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Für Abstimmungen über Satzungsänderungen oder über die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
    7.6. Protokoll
    Der Präsident bestimmt zu Beginn der Mitgliederversammlung einen/eine Schriftführer/in, der/die die Beschlüsse der Mitgliederversammlung protokolliert. Jedes Mitglied erhält ein Protokoll zur Kenntnis.

    8. Der Vorstand
    8.1. Zusammensetzung
    Der Vorstand besteht aus dem/der Präsidenten/in und dem/der Vizepräsidenten/in und bis zu vier weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt.
    8.2. Amtsdauer
    Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre, Wiederwahl ist möglich.
    8.3. Zuständigkeiten des Vorstands
    a) Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
    b) Der Verein wird nach außen durch den/die Präsidenten/in oder den/die Vizepräsidenten/in jeweils einzeln vertreten.
    c) Er kann der jährlichen Mitgliederversammlung wichtige Geschäfte zur Beschlussfassung vorlegen.
    d) Der Verein wird nach außen durch den/die Präsidenten/in oder im Verhinderungsfall seine/n Vertreter/in vertreten.
    8.4. Beschlussfassung
    Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Zur Beschlussfassung ist die Anwesenheit der Mehrheit der Vorstandsmitglieder erforderlich. Bei Stimmengleichstand entscheidet die Stimme des/der Präsidenten/in .

    9. Kontrollstelle
    Die jährliche Mitgliederversammlung wählt die Kontrollstelle für eine Amtsdauer von 4 Jahren. Diese kontrolliert die Jahresrechnung und erstattet der jährlichen Mitgliederversammlung einen Revisorenbericht.

    10. Auflösung oder Aufhebung des Vereins sowie Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
    Die Auflösung des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Dazu ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Das Vereinsvermögen geht an die gemeinnützige Vereinigung Kooperation Brasilien e.V. – KOBRA (Freiburg) – [Vereinsregister Freiburg Stadt Nr. VR 2421] mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vereinsstatuten zu verwenden. Vor Durchführung dieses Beschlusses durch den Vorstand ist die Genehmigung des Finanzamtes einzuholen.

    11. Formelle Satzungsänderungen
    Formelle Satzungsänderungen, die vom Finanzamt oder Registergericht verlangt werden, können vom Vorstand beschlossen werden.

    12. Inkrafttreten
    Die vorliegende Satzung tritt durch ihre Annahme durch die Gründungsversammlung am 14. Juni 2011 in Kraft.

    Mitglieder der Gründungsversammlung (14. Juni 2011)

    Name – Anschrift – Geburtsdatum – Unterschrift

    1 Hansgeorg Ließem Priesterbergweg 36
    D-53773 Hennef 28.09.1942

    2 Günter Kipfmüller Sentastraße 2
    D-68199 Mannheim 25.09.1944

    3 Nivia Amaral Zielstraße 18
    D-68 Mannheim 24.02.1952

    4 Karl Obrist Finkenstraße 18
    CH-4104 Oberwil 20.07.1945

    5 Angela Hidding Langstraße 11-13
    68169 Mannheim 06.01.1947

    6 Muriel Velasquez-Fuica Rheindammstraße 66
    D-68163 Mannheim 01.06.1971

    7 Marília Patricio Heinricht-Bützler-Str.2
    D-51105 Köln 24.08.1959

    8 Friedemann Korthaus Rheindammstraße 66
    D-68163 Mannheim 05.03.1968